Sach- und Kostenversicherungen

Als KEP - Dienstleister hat man natürlich auch Sachwerte welche man unter Umständen versichern muss. Hierzu zählen zum Beispiel die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Unternehmens oder der Wert des Gebäudes.

Ebenso sollte man sich überlegen, welche Kostenrisiken mit dem Geschäftsverkehr einhergehen und wie man sich dagegen absichern kann.

Geschäftsinhaltsversicherung

Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt die kaufmännische- und technische Geschäftsausstattung bei Beschädigung oder Verlust durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm / Hagel. Erweitern kann man die Deckung um Elementargefahren (üerschwemmung, Rückstau, Erdbeben etc.). Man kann alle Gefahren absichern, oder auch nur einzelne. Nur wer benötigt eine solche Versicherung? Wer als kleines Unternehmen evtl. ein Büro in seiner Wohnung hat, der benötigt nicht zwingend eine solche Versicherung, da der Wert für Möbel, PC und Unterlagen meist nicht so hoch ist, dass man diesen absichern muss. Oft ist der Inhalt eines Arbeitszimmers auch schon in der Hausratversicherung abgedeckt. Wer hingegen ein großes Büro und Lager unterhält, der sollte schon überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, diese abzusichern. Wichtig zu wissen ist, dass der Lagerbestände, also die Pakete, Paletten, Gitterboxen etc. nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Diese muss man extra mit einer Transportdeckung versichern.

Wer sich für den Abschluss einer Police entscheidet, der muss die Versicherungssumme korrekt ermitteln. Wer diese zu niedrig ansetzt, der muss im Schadenfall befürchten, seinen Schaden nur anteilig ersetzt zu bekommen (Unterversicherung). Da die Geschäftsinhaltsversicherung eine so genannte Neuwertversicherung ist, muss auch immer der Wiederbeschaffungspreis eines gleichartigen Gegenstandes zu Grunde gelegt werden. Die Prämien lassen sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung senken.


Schadenfälle aus der Praxis

Durch ein Feuer wird Ihre komplette Büroeinrichtung zerstört. Alle Möbel und die kompletten PC´s sind dem Brand zum Opfer gefallen. Der Schaden beläuft sich auf über 10.000,00 Euro, welcher komplett von der Versicherung übernommen wird.

Als Sie eines morgens ins Büro kommen, sehen Sie schon an der Tür, dass Einbrecher in Ihr Büro gelangt sind. Dort stellen Sie fest, dass alle Computer gestohlen wurden und ebenso Bargeld in Höhe von 1.500,00 Euro, welches in einem Tresor aufbewahrt wurde. Der Schaden insgesamt: 7.500,00 Euro. Auch dies wird vom Versicherer übernommen.

Transportversicherung

Wie bereits bekannt, haftet der Frachtführer nur begrenzt für Schäden an den Waren. Dies ist natürlich dann problematisch, wenn der Schaden höher ist, als die gesetzliche Haftung. Um die Güter komplett abzusichern, ist eine Transportdeckung notwendig. Hierfür können Kurierdienste eine Transportversicherung abschließen oder der Auftraggeber schließt diese selber für die zu befördernden waren ab. Grundsätzlich kann jeder, der ein zu versicherndes Interesse hat, die Waren mit einer Transportversicherung absichern. Die Prämie der Transportversicherung richtet sich nach dem Geltungsbereich, dem Transportmittel, dem Warenwert. Die Transportversicherung kann für einzelne Transporte abgesichert werden oder für alle Transporte des Unternehmens, man spricht dann von einer Generalpolice.

Im Schadenfall werden dann die Kosten bis zum tatsächlichen Warenwert übernommen, unabhängig von der begrenzten Haftung des KEP-Dienstleisters. Bei der Transportversicherung spricht man von einer so genannten All-Risk Deckung, da alle möglichen Risiken versichert sind. Im Einzelnen sind das zum Beispiel:

  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl der Ware
  • Einbruch in das Fahrzeug
  • Raub
  • Naturereignisse
Wer eine Transportversicherung für Güter aller Art abschließt, muss trotzdem darauf achten, dass einige Güter nur dann versichert sind, wenn diese ausdrücklich im Versicherungsschein benannt sind. Solche Güter sind beispielsweise Bekleidung, Foto- und Filmapparate, Kosmetika, Lebensmittel, Uhren etc.

Kommt es zu einem höheren Schadenfall (i.d.R über 5.000,00 Euro) so muss ein so genannter Havariekommissar zur Schadenfeststellung hinzugezogen werden, welcher dann die Höhe des Schadens feststellt.

Schadenfälle aus der Praxis

Sie erhalten den Auftrag eine teure Maschine zu befördern. Diese Maschine hat einen Wert von 500.000 Euro und wiegt gerade mal 5 kg. Es kommt zum Verkehrsunfall und die Maschine ist komplett zerstört. üer die Verkehrshaftungsversicherung haften Sie gerade mal für ca. 1865,00 Euro (bei einem Haftungskorridor von 40 SZR). Der Auftraggeber verlangte aber für die Durchführung des Transportes eine Transportversicherung, welche Sie mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro abschlossen, daher wir der komplette Schaden erstattet.

Gebäudeversicherung

Wer als Kurierunternehmer ein eigenes Gebäude hat, der benötigt eine Betriebsgebäudeversicherung. Dies gilt auch für Lagerhallen, welche im Eigentum des Unternehmers sind. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch die Gebäudeversicherung kann um eine Elementarschadendeckung erweitert werden.

Ganz wichtig in der Gebäudeversicherung ist die Ermittlung des korrekten Wertes. Im Bereich der Betriebsgebäudeversicherung wird die Wertermittlung am besten durch eine Berechnung des umbauten Raumes vorgenommen. So erhält man den so genannten 1914-er Wert, diesen mulitpliziert mit dem Baupreisindex ergibt die Versicherungssumme. Auch kann die korrekte Versicherungssumme auf Basis des 1980-er Wertes ermittelt werden um dann dann das Gebäude mit einem Wertzuschlag zu versichern. Die Ermittlung des Versicherungswertes ist ein sehr komplexes Thema, hier sollten sich sich grundsätzlich von einem erfahrenen Versicherungsvertreter- oder Makler beraten lassen. Hat man nämlich die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, so bekommt man im Schadenfall auch nur anteilig den Schaden ersetzt (Unterversicherung).

Schadenfälle aus der Praxis

Im Büro stellen Sie fest, dass die Wand sehr nass ist. Die Beschädigung in Ihrem Bürogebäude zieht sich über 2 Stockwerke entlang. Der herbeigerufene Installateur stellt einen Rohrbruch fest. In diesem Fall ist die Beseitigung des Rohrbruches, Trocknungskosten und alle weiteren Kosten versichern, welche zur Beseitigung des Schadens notwendig sind, versichert. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf über 12.000,00 Euro, welcher versichert ist.

In Ihrem Lager kommt es zum Feuer, welches Sie nicht unter Kontrolle bringen können. Die herbeigerufene Feuerwehr kann zwar das üergreifen auf andere Gebäude verhindern, das Lagergebäude ist allerdings komplett niedergebrannt. Der Wert des Gebäudes lag bei 500.000,00 Euro, welcher komplett von der Versicherung übernommen wird.


Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für Kurierdienste kann unter Umständen sinnvoll sein, denn gerichtliche oder außergerichtliche Kosten können sehr schnell, sehr hoch werden. Die Rechtsschutzversicherung ist modular aufgebaut, so dass einzelne Rechtsschutzbereiche versichert werden können. Diese Rechtsschutzbereiche sind:

  • Privatrechtsschutz
  • Firmenrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Wohnungs- u. Grundstücksrechsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
Im Vordergrund für den Kurierunternehmer sollte die Absicherung des Verkehrsbereiches stehen, denn hier kommt es am schnellsten zum Ärger. Unfälle sind bei größeren Unternehmen an der Tagesordnung. Ist man an dem Unfall selbst schuld, so übernimmt die KFZ Haftpflichtversicherung die Kommunikation mit dem Anspruchsteller und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Forderungen auch ab. Ist man jedoch unverschuldet an einem Unfall beteiligt, so muss man oft mit Hilfe eines Anwaltes seine Schadenersatzforderungen durchsetzen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten gerichtlich und außergerichtlich. Auch Ärger beim Kauf eines KFZ oder bei Problemen mit dem Führerschein sind die Kosten gedeckt.

Wer eine Firmenrechtsschutzversicherung für Kurierdienste abschließt, sollte sich im klaren sein, dass alle Streitigkeiten, welche aus Verträgen entstehen (das sind die meisten) meist nicht mitversichert sind. Im wesentlichen hat man im Bereich der Firmenversicherung Rechtsschutz für Fälle aus den Bereichen:
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Arbeitsrechtsschutz (bei Ärger mit Mitarbeitern
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • eingeschränkter Strafrechtsschutz
Erweitern kann man diesen Rechtsschutz um die Komponente Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte. Hilfsgeschäfte sind Verträge die sie eingehen, aber nichts im ursprünglichen Sinne mit Ihrem Hauptgeschäft, der Durchführung von Kurierfahrten, zu tun haben. Bestellen sie zum Beispiel neue Möbel für Ihr Büro, so ist das ein Hilfsgeschäft. Streit mit dem Lieferanten wäre dann versichert.

Weiterhin kann auch der Versicherungsvertragsrechtsschutz eingeschlossen werden, welcher bei Streitigkeiten mit Versicherern im gewerblichen Bereich Rechtsschutz bietet. Dies kann sehr sinnvoll sein, wenn im Falle eines Schadenfalles die Versicherung nicht zahlen will und man Rechtsbeistand benötigt.

Ein wichtiger Tipp: Schließen Sie in Ihre Police den Spezial-Strafrechtsschutz ein. Gerade in der Transportbranche hat man den Zoll schneller vor der Tür, als einem lieb sein kann. Vermutet der Zoll bei Ihnen Schwarzarbeit, so wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet und Sie landen schneller auf der Anklagebank als wie Sie sich das vorstellen können. Oft reicht schon ein Anfangsverdacht und das Verfahren kommt ins Rollen. Mit einer normalen Rechtsschutzpolice haben Sie keinen Versicherungsschutz. Mit einem Spezial-Straf-Rechtsschutz können sie einen Honoraranwalt beauftragen, welcher unter Umständen einen Freispruch erwirken kann oder den Staatsanwalt dazu bringt, dass Verfahren mit einem Strafbefehl einzustellen. Nur wenn Sie rechtskräftig verurteilt werden, müssen die Kosten an den Rechtsschutzversicherer erstattet werden.


Schadenfälle aus der Praxis

Sie kündigen einen Mitarbeiter, welcher sich gegen die Kündigung zur Wehr setzt und auf Wiedereinstellung klagt. Die Klage vorm Arbeitsgericht geht über 2 Instanzen, ehe entschieden wird, dass die Kündigung zu Unrecht geschah. Ohne Rechtsschutzversicherung müssten Sie den kompletten Prozess bezahlen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die kompletten Kosten.

Das Kurierfahrzeug wird in einen nicht selbst verschuldeten Unfall verwickelt und Sie machen Schadenersatz geltend. Da auch der Fahrer verletzt wurde, steht Ihm Schmerzensgeld zu. Die gegnerische Versicherung weißt aber Regulierung ab, da sie hier die Schuld bei Ihnen sieht. Erst durch einen Gerichtsprozess wird entschieden, dass Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld zusteht. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.

Das könnte Sie auch interessieren: