Renten- u. Krankenversicherungen

Als Selbständiger Unternehmer sind Sie von der Sozialversicherung befreit und zahlen daher nicht verpflichtend in die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung ein. Daher ist es extrem wichtig, dass Sie entsprechende private Vorkehrungen treffen.

Viele Unternehmer versuchen in diesem Bereich Geld zu sparen und verzichten beispielsweise auf eine Altersvorsorge. Hat man aber keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung so ist die Altersarmut vorprogrammiert. Der Kurierunternehmer tut daher gut daran, rechtzeitig seine Altersvorsorge zu planen. Außerdem muss er sich um passenden Krankenversicherungsschutz kümmern.

Altersvorsorge

Es gibt viele Möglichkeiten fürs Alter vorzusorgen. Sie können sich eine Immobilie zulegen oder am Finanzmarkt investieren und Geld zur Seite legen. All dies ersetzt aber keine Einzahlung in eine Rentenversicherung. Welche Möglichkeiten Sie haben, ist auch maßgeblich von Ihrer Unternehmensform abhängig, so können beispielsweise nur GmbH-Geschäftsführer eine betriebliche Altersvorsorge für sich einrichten. Welche Formen von Rentenversicherungen es gibt, wird folgend erklärt:

Betriebliche Altersvorsorge

Diese Möglichkeit steht nur Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) einer GmbH oder UG offen. Inhaber von Einzelunternehmen, OHG´s, KG´s steht diese Möglichkeit nicht zu. Auch Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG können keine Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für sich einrichten. Ist man jedoch GGF eines Unternehmens, so können folgende Durchführungswege gewählt werden:


Direktversicherung oder Pensionskasse / Pensionsfond

In diese Form der bAV können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt werden. Bis zu dieser Grenze ist der Beitrag Sozialversicherungs- und Lohnsteuerfrei. Weitere 1.800,00 Euro könne lohnsteuerfrei in die bAV eingezahlt werden. So können monatlich 370,00 Euro direkt in die Betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Der Betrag kann entweder arbeitgeberfinanziert (dann kommt der Betrag aufs Monatsbrutto drauf) oder arbeitnehmerfinanziert (dann wird er vom Monatsbrutto abgezogen) gezahlt werde. Der Vorteil liegt klar auf der Hand, da man für diesen Betrag, keine Sozialabgaben zahlen muss und auch ca. 220,00 Euro im Monat lohnsteuerfrei sind. Bei Renteneintritt kann man wählen, ob man eine Kapitalzahlung oder Rentenzahlung wünscht. Für die Auszahlung werden dann Sozialabgaben und Lohnsteuer fällig. Man spricht hier von einer so genannten nachgelagerten Besteuerung.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse gehört ebenso zur bAV. Der Vorteil ist, dass diese der Höhe nach unbegrenzt Sozial- und Lohnsteuerbefreit ist und somit eine sehr gute Möglichkeit ist, einen GGF gut fürs Alter abzusichern. Das konstrukt einer U-Kasse ist recht kompliziert und muss hier nicht weiter erläutert werden. Am besten man lässt sich von einem Vorsorgespezialisten beraten.

Private Altersvorsorge

Wer nicht die Möglichkeit hat, eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten, der hat verschiedene Möglichkeiten privat vorzusorgen.

Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung oder auch die Kapitallebensversicherung gehört zu den nicht steuerlich geförderten Altersvorsorgen und ist daher aktuell nicht unbedingt rentabel. Der Garantiezins beträgt derzeit 1,75%, allerdings nicht für den kompletten einbezahlten Betrag, sondern nur für den Teil abzüglich Verwaltungskosten. Versicherer erwirtschaften derzeit eine üerschussbeteiligung von ca. 4%. Neben den festverzinslichen Produkten, gibt es auch so genannte Fondpolicen, welche höhere Erträge erwirtschaften können. Eins haben diese Produkte aber gemeinsam: Sie sind nicht insolvenzgeschützt. Muss der Kurierunternehmer also Insolvenz anmelden, so war´s das auch mit seiner angesparten Altersvorsorge.


Rürup-Rente

Die Rürup-Rente oder auch Basisrente ist die gängigste Form der Altersvorsorge für Inhaber. Sie ist steuerlich gefördert, so dass die Ausgaben in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. werden. Als Sonderausgabenabzug gilt die Höchstgrenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Maximal können derzeit 76% der eingezahlten Beiträge in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Dies steigt jährlich um 2%, bis die Grenze im Jahr 2025 100% erreicht. Die Basisrente ist in Ihre Eigenschaften der gesetzlichen Rente sehr ähnlich. So kann diese nicht gekündigt werden, so dass man das eingezahlte Kapital zurückerhält. Eine Kündigung bewirkt lediglich die Beitragsfreistellung des Vertrages. Im Renteneintritt ist auch eine Kapitalauszahlung möglich, sondern nur eine monatliche Rente. Die Basisrente ist insolvenzgeschützt. Beim Renteneintritt muss die Auszahlung versteuert werden.

Riester-Rente

Auch Selbständige haben unter Umständen die Möglichkeit eine Riesterförderung zu erhalten. Man nennt die Selbständigen mittelbar bezugsberechtigt. Dies funktioniert wenn der Ehepartner unmittelbar bezugsberechtigt ist (z.B. Angestellter ist). Bei Renteneintritt kann man sich bis zu 30% als Kapital auszahlen lassen. Der Rest muss verrentet werden.

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich hat man als Selbständiger Kurierunternehmer die Wahl sich entweder freiwillig gesetzlich zu versichern oder sich privat zu versichern. Wer sich entscheidet, eine Private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat unter Umständen bessere Leistungen, muss aber auch mit steigenden Beiträgen im Alter rechnen. Die Anzahl der Tarife im Bereich der privaten Krankenversicherung sind schier unendlich und es bedarf immer einer Beratung durch einen Fachmann auf diesem Gebiet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das höchste Gut eines Kurierunternehmers ist natürlich die Gesundheit und die Arbeitskraft. Kann man diese Arbeitskraft nicht mehr erbringen, so droht der Abrutsch in die Sozialhilfe. Seine eigene Arbeitskraft kann man mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichern. Diese zahlt dann, wenn man zu mindestens 50% nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuführen.

Wichtig ist natürlich, dass man auch eine ausreichend hohe Rente versichert. Diese darf bis zu 70% des Monatsnettos liegen. Kleine Renten von 500,00 Euro schützen nicht genügend, da diese auch auf eine etwaige Sozialleistung angerechnet werden. Wenn Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung ausfüllen, achten Sie ganz genau auf die Gesundheitsfragen, welche Ihnen gestellt werden. Diese müssen Sie unbedingt wahrheitsgetreu ausfüllen. Wer hier falsche Angaben macht, der setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.

Gerade die Versicherungsbedingungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind sehr unterschiedlich und es bedarf auch hier einer guten Beratung. Hier sollten dann Dinge wie der abstrakte oder konkrete Verzicht auf Verweisbarkeit oder die Umorganisation des Arbeitsplatzes (gerade bei Selbständigen sehr wichtig) angesprochen werden.



Es kann auch vorkommen, dass man auf Grund der beantworteten Gesundheitsfragen keinen Versicherungsschutz bekommt. Dann sind Alternativen gefragt, wie beispielsweise die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Dread Disease Police (Absicherung bei schweren Krankheiten).

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