Flottenversicherung - Informationen

Einer großer Kostenfaktor für KEP Dienstleister ist die KFZ Versicherung. In kaum einer Branche ist die Schadenquote im KFZ Bereich höher als in der Branche der Transportunternehmen, dementsprechend hoch sind natürlich die Versicherungsprämien.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Versicherer Fahrzeuge, welche im gewerblichen Güterkraftverkehr unterwegs sind, gar nicht versichern.

Hat man zu viele Schäden in seiner eigenen Flotte steigt die Schadenquote schnell und die Versicherungsprämien erhöhen sich weiter. Werden die Schäden zu viel, dann kündigt der Versicherer auch schnell mal den Vertrag und man muss einen neuen Anbieter finden. Das ist mitunter gar nicht so einfach und man findet unter Umständen keinen neuen Versicherer. Die KFZ - Haftpflichtversicherung muss zwar angenommen werden, dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Dies aber auch nur mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen und ohne Kaskoversicherung. Wer also in der Situation ist, eine neue Flottenversicherung finden zu müssen und eine hohe Schadenquote hat, der sollte sich an einen Versicherungsmakler wenden, der auf das Thema spezialisiert ist oder beim Versicherer des Autohauses anfragen, da dieser ja ein Eigeninteresse hat, seine Fahrzeuge, sind Sie denn geleast, zu versichern.

Versuchen Sie nicht Versicherungsprämien zu sparen, indem Sie angeben, dass Ihre Fahrzeuge nicht im gewerblichen Güterkraftverkehr unterwegs sind. Das gilt auch für PKW. Im Schadenfall ist der Versicherer unter Umständen von der Leistung frei (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht!).



Modelle der Flottenversicherung gibt es einige. Bei manchen Anbietern werden die Fahrzeuge einzeln nach Schadenfreiheitsklassen eingestuft, bei manchen erhält man einen gleichen Beitragssatz für alle Fahrzeuge. Bei der großen Flotten (meist ab 50 Fahrzeuge) ist auch ein Stückkostenmodell denkbar, d.h man zahlt für alle Fahrzeugkategorien (PKW, Transporter, LKW) den gleichen Beitrag.

KFZ - Haftpflichtversicherung

Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, d.h diese Police muss man abschließen. Wer ein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung in den Verkehr bringt, macht sich strafbar. Da die Leistungen der Haftpflichtversicherung schon weitestgehend im Pflichtversicherungsgesetz geregelt sind, unterscheiden sich diese in der Police auch kaum. Die Deckungssumme sollte bei 100.000.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden liegen und mindestens 100.000,00 Euro für reine Vermögensschäden. Für die Versicherer herrscht ein so genannter Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, dass der Versicherer Ihr Fahrzeug versichern muss, dies allerdings nur zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn eine sachliche- oder örtliche Beschränkung des Versicherers vorliegt. Ein reiner Rechtsschutzversicherer muss also keine KFZ versichern, ebenso wenig wie ein Versicherer einen Antrag aus Hessen annehmen muss, wenn er nur Bayern versichert.

Schadenfälle aus der Praxis

Durch Unachtsamkeit übersehen Sie, dass das vorausfahrende Fahrzeug abbremsen muss und es kommt zum Auffahrunfall. Das Fahrzeug des Unfallgegners ist schwer beschädigt. Der Schaden kann zwar repariert werden, die Kosten belaufen sich allerdings auf 8.000,00 Euro. Der Haftpflichtversicherer übernimmt, die Kosten der Reparatur, sowie die Kosten für ein Leihfahrzeug, welches der Anspruchsteller in Rechnung stellte.



Beim überfahren eines Fußgängerüberweges achten Sie nicht darauf, dass Passanten die Straße überqueren und überfahren zwei Personen, welche schwer verletzt ins Krankenhaus kommen. Die schweren Verletzungen können zum Glück behandelt werden, doch die Kosten, welche entstanden sind, sind enorm. Sie als KFZ Halter müssen für die kompletten Behandlungskosten aufkommen. Weiterhin haben die Verletzten Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfallentschädigung. Die Schadenhöhe beläuft sich insgesamt auf über 150.000,00 Euro, welche von der Versicherung übernommen werden.

Kaskoversicherung

In der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. In der Teilkasko sind im wesentlichen versichert:
  • Glasschäden
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Marderbiss / Tierbisschäden
  • Diebstahl
  • Sturm, üerschwemmung
  • Kurzsschlusschäden
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle versicherten Schäden aus der Teilkasko und darüber hinaus noch Schäden durch ein von außen, unfreiwillig auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis (=Unfall).

Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen sollte man auch eine so genannte GAP-Deckung mit einbauen. Hierbei handelt es sich um eine Leasingdifferenzversicherung. Im Totalschadenfall leistet der Versicherer immer den Zeitwert. Die Leasingbank möchte aber einen höheren Betrag, welchen Sie dann aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Mit einer GAP-Deckung ist die Differenz zwischen Zeitwert und Leasingwert versichert. Ob man für sein Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen sollte, hängt in erster Linie vom Wert des Fahrzeuges ab. Also Faustformel gilt: Kann ich mir beim Totalschaden / Verlust des Fahrzeuges ohne finanzielle Probleme ein neues Fahrzeug gleicher Güte kaufen? Falls nein, ist der Abschluss einer Vollkasko zu überdenken

Schadenfälle aus der Praxis

Sie sind mit Ihrem neuen Transporter unterwegs, als Sie bei glatter Fahrbahn plötzlich die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren. Schlussendlich kollidieren Sie mit der Leitplanke und das Fahrzeug ist so beschädigt, dass ein Totalschaden zu beklagen ist. Da es sich um ein neues Fahrzeug handelt, greift die Neuwertentschädigung und Sie können ein neues Fahrzeug anschaffen.

Schutzbriefversicherung

Eine Schutzbriefversicherung für Kurierdienste ist meist sinnvoll. Bleibt ein Fahrzeug liegen, so muss schon im Interesse des Auftraggebers gewährleistet sein, dass das Fahrzeug schnell repariert werden kann. Die Schutzbriefversicherung organisiert schnell einen Pannenhelfer, welcher schon vor Ort versucht, dass Fahrzeug wieder in Gang zu bekommen. Gelingt dies nicht, so ist der Transport in die nächste Werkstatt versichert. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb weniger Tage repariert werden kann, so ist auch der Transport des Fahrzeuges an den Heimatort versichert. Ebenso ist ein Leihfahrzeug während der Reparatur in den Schutzbriefleistungen beinhaltet. Kommt der Fahrer nicht nach Hause, so werden auch die Kosten für eine Zugfahrt 2. Klasse bezahlt.


Schadenfälle aus der Praxis

Sie sind mit Ihrem Fahrzeug in Spanien unterwegs, als das Fahrzeug plötzlich liegen bleibt. Sie rufen den Schutzbriefversicherer an, welcher einen Pannenhelfer zu Ihnen schickt. Das Fahrzeug kann nicht vor Ort repariert werden und wird daher in die nächste Fachwerkstatt geschleppt. Die dortigen Mitarbeiter können das Fahrzeug schnell wieder reparieren und die Fahrt kann mit einer 3 stündigen Verspätung fortgesetzt werden.

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