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Wenn sie sich als Kurierfahrer selbständig machen, müssen sie sich mit dem umfassenden Thema Buchführung auseinander setzen. Die Erfassung der Geschäftsvorfälle mit Hilfe einer Buchhaltungssoftware erleichtert die Einfache Buchhaltung erheblich.
Wenn Ihr Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt ist es ausreichend, wenn Sie eine formlose Gewinnermittlung durch einfaches gegenüberstellen aller Einnahmen und Ausgaben erstellen. Dies nennt man auch einfache Buchhaltung.
Wenn Ihr Jahresumsatz über 17.500 Euro liegt müssen sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Hier listen sie alle Einnahmen und Ausgaben in einem amtlichen Formular auf. Dies ist dann schon keine einfache Buchhaltung mehr.
Bei der EÜR werden die Geschäftsvorfälle nach dem so genannten Zu und Abflussprinzip gebucht. Das heißt sie buchen erst Ihre Einnahmen und Ausgaben, wenn diese auf Ihrem Konto gutgeschrieben bzw. belastet sind.
Die Umsatzsteuer buchen sie, je nach dem ob sie „Ist", oder „Soll"-Versteuerer sind.
Bei der Istversteuerung zahlen sie die Umsatzsteuer erst wenn ihr Kunde die Rechnung bezahlt hat.
Bei der Sollversteuerung müssen sie die Umsatzsteuer zahlen, sobald sie die Rechnung erstellt haben. Grundsätzlich sind sie Sollversteuerer, wenn ihr jährlicher Umsatz ab unter 250.000 Euro (neue Bundesländer 500.000 Euro) liegt, können sie die Istversteuerung formlos bei ihrem Finanzamt beantragen.
Ab 2010 Gilt die Grenze von 500.000 Euro auch für die alten Bundesländer.Die Vorsteuer kann bei der Soll und Istversteuerung geltend gemacht werden, sobald sie eine ordnungsgemäße Rechnung haben.
Wenn ihr Jahresumsatz über 500.000 Euro oder ihr Gewinn über 50.000 Euro liegt müssen sie bilanzieren. Bei der Bilanzierung müssen sie nicht nur ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen, sondern auch ihre Verbindlichkeiten und Forderungen periodengerecht aufführen.
Eine Eröffnungsbilanz und eine Schlussbilanz erstellen. Bei der Bilanzierung buchen sie ihre Geschäftsvorfälle periodengenau in das betreffende Wirtschaftsjahr. Auch bei der Bilanzierung unterscheidet sich die Buchung der Umsatzsteuer nach der der Ist oder Sollversteuerung.
Weitere Informationen zum Thema: einfache Buchhaltung finden Sie im Internet.