Altersvorsorge für selbständige LKW Fahrer

Jeder Unternehmer wird älter, aber wie viele selbständige LKW Fahrer denken wirklich an Ihre private Altersvorsorge. Begriffe wie Altersarmut oder Vorsorgelücke sind zwar aus den Medien bekannt, aber wen interessiert das schon? Aber spätestens, wenn der Rentenbeginn kurz bevorsteht und man keine nennenswerten Ansprüche hat erfolgt die Ernüchterung, nur soweit sollte man es nie kommen lassen!

Warum benötige ich als selbständiger LKW Fahrer eine private Altersvorsorge?

Wer im Rentenalter keinen all zu großen Einkommensverlust hinnehmen möchte, der kommt um eine private Altersvorsorge nicht umhin. Der selbständige LKW Fahrer hat zwar vielleicht schon mal in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und unter Umständen (wenn er mehr als 5 Pflichtbeitragsjahre hat) schon einen Anspruch erworben. Nur dieser reicht in den meisten Fällen nicht aus. Sicher ist dies abhängig davon, wie viele Jahre man in welcher Höhe eingezahlt hat und wann der Rentenbeginn eintritt. Wer langjährig selbständig war und vorhat dies zu bleiben, der muss also unbedingt privat vorsorgen, um einen entsprechenden Anspruch aufzubauen.


Wie kann ich fürs Alter vorsorgen?

Das kommt in erster Linie darauf an, welche Gesellschaftsform der selbständige LKW Fahrer gewählt hat. Ist er Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat er weitergehende Möglichkeiten als der Inhaber einer Personengesellschaft (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG). Da die meisten selbständigen LKW Fahrer Einzelunternehmer sind oder sich in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR-Gesellschaft) zusammentun, sei hier die Möglichkeit für diese Transportunternehmer erklärt.

Der Inhaber eines solchen Unternehmens hat die Möglichkeit eine Basis-Rente (auch Rürup genannt) abzuschließen. Diese ist steuerlich abzugsfähig und entspricht dem Konstrukt der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Basis-Rente ist in der Ansparphase vor Insolvenz geschützt. Sie kann nicht beliehen oder gekündigt werden und ist daher ausschließlich für den Rentenbeginn gedacht.

Weiterhin kann man eine private Rentenversicherung abschließen. Diese ist aber steuerlich nicht gefördert und bei den derzeitigen niedrigen Zinsen sicher nicht die erste Wahl wenn es um die Einrichtung einer private Altersvorsorge geht.


Natürlich gibt es nicht nur versicherungsförmige Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. So seien an dieser Stelle noch Immobilienbesitz oder Bankprodukte genannt. Um die wirkliche Versorgungslücke zu berechnen, wendet man sich am Besten an einen kompetenten Rentenberater, welcher dann auch Sachwerte, wie Immobilien oder Firmenwerte mit in die Planung für die Altersvorsorge einbezieht.

Tragen Sie nun die zu erwartenden Kosten für die Altersvorsorge in die Checkliste ein.

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