Reisekosten - Richtig abrechnen!

Reisekostenreform ab 2020

Zum 01.01.2020 ändern sich die Verpflegungspauschalen. Bei einer beruflich bedingten auswärtigen Tätigkeit von mindestens 8 Stunden kann eine Verpflegungspaschale von 14,00 € abgerechnet werden. Bei einer 24-stündigen Abwesenheit erhöht sich die Pauschale auf 28,00 €. Bei mehrtägigen Reisen können für den An- und Abreisetag 14,00 € geltend gemacht werden.

Eine entscheidende Änderung gibt es für LKW- und Kurierfahrer. Fahrer die im Fahrzeug übernachten, können pro Nacht zusätzlich einen Pauschalbetrag von 8,00 € ansetzen. Damit sollen Kosten für die Benutzung von sanitären Einrichtungen auf Autohöfen und Raststätten abgegolten werden. Sind die Kosten dafür höher als 8,00 € können die tatsächlich angefallenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Reisekostenreform 2014

Bild vom Brandenburger Tor
Hier wurde die Reisekostenreform beschlossen - In Berlin

Die Reisekostenreform 2014 ist beschlossen. Zum 01.01.2014 tritt das neue Reisekostenrecht in kraft. Die wohl größte Änderung betrifft die Verpflegungspauschalen.

Vor der Reform gab es drei Verpflegungpauschalen. Das neue Reisekostenrecht kennt nur noch zwei Pauschalen. Ist der Unternehmer oder Mitarbeiter mindestens acht Stunden unterwegs erhält er 12 Euro beziehungsweise kann diese steuerlich geltend machen. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden können 24 Euro angesetzt werden. Somit entfällt die Pauschale bei einer Abwesenheit von 14 Stunden. Für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen können im Zuge der Reisekostenreform 2014 unabhängig von der Abwesenheitsdauer 12 Euro angesetzt werden. Bei Reisen übernacht werden die Zeiten vor 24 Uhr und nach 0 Uhr zusammengezählt. Bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden können jetzt auch in diesem Fall 12 Euro angesetzt werden.



Weitere Änderungen:

Der Begriff regelmäßige Arbeitsstätte wird ersetzt durch erste Tätigkeitsstrecke. Haben Sie mindestens 2 Arbeitsstätten, entscheidet das Finanzamt, welche davon die Hauptarbeitsstätte ist. Auf dieser Tätigkeitsstrecke können Sie weiterhin die Pendlerpauschale anwenden. Die Strecke zur zweiten Arbeitsstätte können Sie dann mit der Kilometerpauschale geltend machen. Hier können Sie den Hin- und Rückweg ansetzen.

Unterkunftskosten an ein und derselben Tätigkeitsstätte können im Zuge der Reisekostenreform 2014 nur noch für 48 Monate geltend gemacht werden. Danach dürfen nur noch 1.000 Euro im Monat angesetzt werden..

Weiter Informationen zur Reisekostenreform erhalten Sie hier

Reisekosten im Inland und Ausland bis zum 31.12.2013

Als selbständiger Kurierfahrer können Sie Reisekosten pauschal steuerlich geltend machen. Sie können, wenn Sie länger als acht Stunden unterwegs sind, 6,00 Euro Verpflegungspauschale geltend machen. Wenn Sie länger als 14 Stunden unterwegs sind, können Sie 12,00 Euro geltend machen. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden können Sie 24,00 Euro ansetzen.

üernachtungspauschalen dürfen nicht angesetzte werden. Hier dürfen nur die Kosten laut Beleg abgesetzt werden. Sollten Sie Angestellte haben, sind üernachtungspauschalen in Deutschland möglich, Sie können 20 Euro pauschal im Inland ansetzen. Die Abrechnung der Reisekosten Ausland oder Inland sollten Sie sorgfältig betreiben. Am Besten Sie nutzen hierfür ein professionelles Abrechnungsprogramm für Reisekosten im Ausland und Inland. Archivieren Sie sorgfältig alle relevanten Belege für die Abrechnung Ihrer Reisekosten Ausland oder Inland. Solche Belege sind zum Beispiel Tankbelege oder Hotelrechnungen. Notieren Sie sich die Termine Ihrer Reisen, dies wird Ihnen bei der Reisekostenabrechnung behilflich sein. Beachten Sie das sich die Pauschalen der Reisekosten Ausland und Reisekosten Ausland von Jahr zu Jahr ändern können, halten Sie sich hier auf dem laufenden. Die Abrechnung der Reisekosten Ausland oder der Reisekosten Inland könnte wie folgt aussehen:

Kfz IN-XX 99
Abfahrt Heimatort:       Ingolstadt, 10.01.2009, 08.00 Uhr
Weg: Ingolstadt-Neckarsulm-Nürnberg-Ingolstadt
Stationen: Ingolstadt, Beladung, Fa. Auto AG, 10.01.2009, 08.15 Uhr - 08.30 Uhr
Neckarsulm, Entladung, Fa. Motor , 10.01.2009, 12.00 Uhr - 13.00 Uhr
Nürnberg, Beladung, Fa. Teile AG, 10.01.2009, 16.00 Uhr - 16.15 Uhr
Ingolstadt, Entladung, Fa. Auto AG, 10.01.2009, 18.00 Uhr - 18.15 Uhr
Ankunft Heimatort: Ingolstadt, 10.01.2009, 19.00 Uhr
Abwesenheit : 08.00 Uhr - 19.00 Uhr = 11 Stunden
Pauschal: 6,00 Euro Verpflegungsmehraufwand




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