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Reisekosten Ausland und Inland

Als selbständiger Kurierfahrer können Sie Reisekosten pauschal steuerlich geltend machen. Sie können, wenn Sie länger als acht Stunden unterwegs sind, 6,00 Euro Verpflegungspauschale geltend machen. Wenn Sie länger als 14 Stunden unterwegs sind, können Sie 12,00 Euro geltend machen. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden können Sie 24,00 Euro ansetzen.

Übernachtungspauschalen dürfen nicht angesetzte werden. Hier dürfen nur die Kosten laut Beleg abgesetzt werden. Sollten Sie Angestellte haben, sind Übernachtungspauschalen in Deutschland möglich, Sie können 20 Euro pauschal im Inland ansetzen. Die Abrechnung der Reisekosten Ausland oder Inland sollten Sie sorgfältig betreiben. Am Besten Sie nutzen hierfür ein professionelles Abrechnungsprogramm für Reisekosten im Ausland und Inland. Archivieren Sie sorgfältig alle relevanten Belege für die Abrechnung Ihrer Reisekosten Ausland oder Inland. Solche Belege sind zum Beispiel Tankbelege oder Hotelrechnungen. Notieren Sie sich die Termine Ihrer Reisen, dies wird Ihnen bei der Reisekostenabrechnung behilflich sein. Beachten Sie das sich die Pauschalen der Reisekosten Ausland und Reisekosten Ausland von Jahr zu Jahr ändern können, halten Sie sich hier auf dem laufenden. Die Abrechnung der Reisekosten Ausland oder der Reisekosten Inland könnte wie folgt aussehen:

Kfz IN-XX 99
Abfahrt Heimatort:       Ingolstadt, 10.01.2009, 08.00 Uhr
Weg: Ingolstadt-Neckarsulm-Nürnberg-Ingolstadt
Stationen: Ingolstadt, Beladung, Fa. Auto AG, 10.01.2009, 08.15 Uhr - 08.30 Uhr
Neckarsulm, Entladung, Fa. Motor , 10.01.2009, 12.00 Uhr - 13.00 Uhr
Nürnberg, Beladung, Fa. Teile AG, 10.01.2009, 16.00 Uhr - 16.15 Uhr
Ingolstadt, Entladung, Fa. Auto AG, 10.01.2009, 18.00 Uhr - 18.15 Uhr
Ankunft Heimatort: Ingolstadt, 10.01.2009, 19.00 Uhr
Abwesenheit : 08.00 Uhr - 19.00 Uhr = 11 Stunden
Pauschal: 6,00 Euro Verpflegungsmehraufwand

Wenn Sie im Ausland unterwegs sind gelten unterschiedliche Verpflegungspauschalen.



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