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Infos über Lenkzeiten für LKW- u. Kurierfahrer

Für einen Kurierfahrer ist es sehr wichtig die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Dies betrifft Kurierfahrer, die Fahrzeuge über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht bewegen. Die Tageslenkzeit beträgt 9 Stunden und darf zwei mal in der Woche auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Die Lenkzeit in der Doppelwoche darf höchstens 90 Stunden betragen. Die Höchstdauer der Lenkzeit beträgt 45 Minuten. Dabei hat ein Kurierfahrer folgende Lenkzeitunterbrechungen zu beachten:
nach 4,5 Stunden muss er entweder 45 Minuten Pause machen oder kann sie in 1x30 Minuten und 1x15 Minuten aufteilen. Diese ersatzweise anerkannten Lenkzeitunterbrechungen müssen alle innerhalb der 4,5 Stunden oder teilweise innerhalb dieser Zeit und teilweise unmittelbar danach liegen.
Ein Kurierfahrer muss auch Tagesruhezeiten beachten. So muss ein Kurierfahrer mindestens 11 Stunden Pause innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden machen. Eine Verkürzung auf dreimal neun Stunden mit Ausgleich ist möglich. Ebenso ist eine Aufteilung in zwei oder drei Abschnitte möglich. Dabei muss ein Abschnitt mindestens acht Stunden betragen und kein weiterer darf weniger als eine Stunden betragen. Die Gesamtruhezeit muss 12 Stunden betragen.
Ein Kurierfahrer muss auch eine Wöchentliche Ruhezeit beachten. So muss er 45 Stunden Pause in der Wochenlenkzeit machen. Wobei eine Verkürzung auf 36 bzw. 24 Stunden mit Ausgleich möglich ist.
Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ist eine Aufzeichnung der Lenkzeiten auf ein Tageskontrollblatt ausreichend, wenn kein EG-Kontrollgerät vorhanden ist.
Bei Fahrzeugkombinationen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (also auch Fahrzeuge mit 2,8 t zGG + Anhänger) müssen die Lenkzeiten mit einem EG-Kontrollgerät aufgezeichnet werden


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