Ladungssicherung

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Ladungssicherung

Ladungssicherung Verantwortung

Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich? In dieser Rubrik: Ladungssicherung Verantwortung möchten wir auf die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers, des Fahrzeughalters und des Verladers eingehen. Beachten Sie bitte das wir hier nur Informationen zum Thema Ladungssicherung Verantwortung bereitstellen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Rechtsberatung geben können.





Verantwortung des Fahrzeugführers/Fahrers

Der Fahrzeugführer muss sich grundsätzlich vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges überzeugen. Ausserdem muss er die sichere Verstauung der Ladung kontollieren. Bei festgestellten Mängeln, darf er die Fahrt nicht antreten. Stellt er die Mängel erst während des Transportes fest, muss er das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen. Übernimmt der Fahrer ein bereits beladenes Fahzeug, muss er sich überzeugen, das die Ladung richtig gesichert ist und der Verlader seiner Sicherungspflicht beim Beladen nachgekommen ist.

Verantwortung des Fahrzeughalters

Der Fahrzeughalter muss ein für den Transport geeignetes Fahzeug zur Verfügung stellen. Ausserdem muss er prüfen, ob der Fahrer in der Lage ist, den Transport durchzuführen. Diese o.g. Punkte kann er selbst überprüfen oder diese Aufgaben an dafür geeignetes Personal übertragen.

Verantwortung des Verladers

Der Verlader muss eine natürliche Person sein, der sogenannte Leiter der Ladearbeiten. Wer diese Person genau ist, ist nicht definiert. Diese Person muss jedoch in verantwortlicher Position sein, ist keine Person benannt, wird die Geschäftführung zur Verantwortung gezogen. Der Verlader muss prüfen, ob das Fahrzeug zur Durchführung des Transportes geeignet ist und ob genügend Ladungssicherungsmaterial an Bord ist. Ausserdem muss er prüfen, ob der Fahrer geeignet ist, den Transport durchzuführen. Andernfalls muss der die Verladung ablehnen. Der Verlader muss die durchgeführte Ladungssicherung prüfen.

Letzendlich lässt sich zum Thema Ladungssicherung Verantwortung sagen, dass der Gesetzgeber allen, die am Ladevorgang beteiligt sind, also Frachtführer, Fahrzeughalter Fahrer, Verlader und Lademeister für die Ladungssicherung bestimmte Verantwortlichkeiten zuweisst.