Ladungssicherung Gesetz
Ein eigenes Ladungssicherung Gesetz gibt es nicht. Allerdings gibt es einige gesetzliche Grundlagen und Richtlinien, die Ladungssicherung betreffend.
Wir möchten Ihnen nun folgend die rechtlichen Grundlagen zur Ladungssicherung aufzeigen.Beachten Sie bitte das wir hier nur Informationen bereitstellen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Rechtsberatung geben können.
- VDI-Richtlinie (Verein Deutscher Ingeniuere)
Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt als anerkanntes Grundlagenwerk für die Sicherung der Ladung. Dort wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.
- §22 StVO “Ladung”
Dieser Paragraph der Straßenverkehrsordnung legt fest, das die Ladung gegen verrutschen, umfallen, hin- und herrollen gesichert sein muss.
- §23 StVO “Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers”
In diesem Paragraph wird der Fahrzeugfüher verpflichtet den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges zu kontrollieren. Unter anderem auch in Verbindung mit der sicheren Verstauung der Ladung.
- §31 StVZO “Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge”
Hier wird beschrieben, das der Halter dafür zuständig ist, für den Transport ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, ob der Fahrer in der Lage ist den Transport ordnungsgemäß durchzuführen.
- $37 UVV-Fahrzeuge (Unfallverhütungsvorschriften) “Be- und Entladen”
In dieser Unfallverhütungsvorschrift, wird die Art und Weise, wie eine Be- und Entladung zu erfolgen hat, beschrieben
- §44 UVV-Fahrzeuge “Fahr- und Arbeitsweise
Diese Vorschrift schreibt dem Fahrer unter anderem festes Schuhwerk vor und besagt, dass der Fahrzeugführer seine Fahrweise so einzurichten hat, dass er sein Fahrzeug bescherrschen kann.
Sie sollten grundsätzlich alle zum Thema “ Ladungssicherung Gesetz “ genannten Gesetze, Vorschriften und Richtlinien einhalten und so verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen.