Warnwestenpflicht in Deutschland für Gewerbe- und Dienstfahrzeuge

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt eine Warnwestenpflicht in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 1997.

Dies betrifft nicht geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge. Außerhalb des Betriebsgeländes müssen LKW und PKW mit Warnwesten als mitzuführende Ausrüstungsgegenstände in Fahrzeugen ausgestattet sein. Das bedeutet, dass nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch Beifahrer eine Weste im Auto mitführen müssen. In Deutschland sind die Warnwesten orange-rot. Bei einem Grenzübertritt sollte man sich vorher erkundigen, ob in dem jeweiligen Land eine andere Westenfarbe vorgeschrieben wird.

Warum gibt es die Warnwestenpflicht?

Die Warnwestenpflicht in Deutschland soll die Sicherheit bei Unfällen und Pannen erhöhen. Wer eine Weste in einer grellen Farbe trägt, wird im Schnitt fünf Mal früher gesehen. Risikosituationen können der Reifenwechsel, das Aufstellen des Warndreiecks, Unfallhilfe oder der Weg zur Notrufsäule sein. Die Westen sollten schon vor Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden und geschlossen getragen werden. Gerade in der Dämmerung oder bei Dunkelheit werden Personen neben dem Auto oft zu spät erkannt. Man verstaut die Westen darum am besten griffbereit unter den Sitzen, in den Seitenfächern oder im Handschuhfach. Der Kofferraum ist der ungeeignetste Aufbewahrungsort. Darüber hinaus ist das Tragen von Warnkleidung auch bei Abschlepp- oder Bergungsarbeiten vorgeschrieben.


Die Vorschriften der BGV

Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schreibt in unter den Paragrafen 31 und 56 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) in Gewerbe- und Dienstfahrzeugen die Warnwestenpflicht in Deutschland vor. Die Warnweste selbst muss der Europäischen Norm 471 entsprechen. Diese Kennzeichnung findet sich auf dem Stickabzeichen in der inneren Jackennaht. Laut BGV muss die Qualität mindestens Warnkleidungsklasse 2 nach DIN EN 471 betragen, das entspricht einer ärmellosen Weste mit dem CE-Zeichen, die Farbe ist ausschließlich fluoreszierendes Orange-Rot. Außerdem hat das Reflexmaterial einen Mindestrückstrahlwert der Stufe 2. Vorgeschrieben sind auch zwei zusätzliche umlaufende 50 mm starke Reflexstreifen. Die Westen dürfen nicht einer dauernden Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein, da sich sonst die Fluoreszenseigenschaften verlieren, entsprechend sinkt die Schutzwirkung.

Die Vorschriften der BGV sind für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Unfallversicherung Mitglied sind, und alle Unternehmen bindend und verpflichtend, ebenso wie ein Betriebsverbandkasten. Sie dienen der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Vorschriften zur Unfallverhütung stellen autonomes Recht dar und haben somit Gesetzescharakter. Eine Zuwiderhandlung oder Nichtbeachtung der Warnwestenpflicht in Deutschland stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet.

Wer die Warnwestenpflicht in Deutschland nicht befolgt, riskiert also ein Bußgeldverfahren. Kommt es zu einem Unfall, setzt er mögliche Entschädigungszahlungen aufs Spiel. Unangenehme Folgen kann es auch für Unfallopfer geben, die zu spät gesehen wurden, weil sie keine Weste getragen hatten. Ihnen kann ein Mitverschulden angelastet werden. Ordnungswidrigkeiten schlagen mit mindestens fünf Euro zu Buche. Die tatsächliche Höhe der Bußgelder richtet sich aber nach der Schwere des Vergehens und ob wiederholt die gleiche Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Bei fahrlässigem Handeln beträgt die Obergrenze 500 Euro.

Die Unfallverhütungsvorschriften verpflichten sowohl den Fuhrparkunternehmer, also den Halter der Fahrzeuge, wie auch die Fahrer selbst, ihre Fahrzeuge regelmäßig zu überprüfen, ob alle Sicherheitspunkte erfüllt sind. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, müssen neue LKW ab Mitte 2011 zusätzlich mit reflektierenden Konturmarkierungen ausgerüstet sein. Diese Leuchtstreifen verbessern das Erkennen bei Nacht um 2-3 Sekunden. Außerdem sind neue Fahrzeuge jetzt mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet. Alle diese Maßnahmen helfen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden. Es macht demnach Sinn, die Warnwestenpflicht in Deutschland auch auf Privatfahrzeuge auszudehnen.


Warnwestenpflicht für Privatfahrzeuge

Seit dem 01.07.2014 besteht in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. Auch bei Privatfahrzeugen muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Dabei muss die gelbe, rote oder orange Weste der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

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