Verkehrsleiter - Informationen

Seit dem 04.12.2011 gilt die EU-Verordnung 1071/2009. Diese regelt EU-weit einheitlich die Zugangsberechtigung zum Beruf des Kraftverkehrunternehmens. Unter diese Verordnung fallen alle Transportunternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen >3,5 t.

Nicht betroffen sind Unternehmen mit reinem Werksverkehr. In dieser Verordnung wird unter anderem der Verkehrsleiter erwähnt. Zukünftig müssen Transportunternehmen der Linzenbehörde einen Verkehrsleiter benennen. Der Verkehrsleiter muss sich um alle fahrzeugbezogenen Dienstleistungen kümmen. Aufgaben eines Verkehrsleiters können zum Beispiel die Kontrolle der Fahrzeuginstandhaltung, die Prüfung der Beförderungsverträge, die Kontrolle der Sozialvorschriften und die Kontrolle der Rechnungsprüfung sein. Außerdem sollte er mit der Dispoition von Fahzeugen und Fahrpersonal vertraut sein. Er muss Kenntnisse in der Unfallverhütung und der Ladungssicherung haben.



Grundvoraussetzung für einen Verkehrsleiter ist die Fachkunde für die Ausübung seines Berufes sowie seine Zuverlässigkeit. Nicht zuverlässig ist ein Verkehrsleiter, wenn er wegen einer der folgenden Verstöße verurteilt wurde und die Zuverlässigkeit in einem Verwaltungsverfahren aberkannt wurde:

  • Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte
  • üerladung eines Lkw ab 20 Prozent der zulässigen Gesamtmasse
  • Gütertransport ohne Führerschein oder Gemeinschaftslizenz
  • üerschreitung der Höchstlenkzeiten in der Woche oder Doppelwoche ab 25 Prozent, der Tageslenkzeit ab 50 Prozent
  • fehlendem Fahrtenschreiber oder Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Manipulation von Daten und Geräten
  • kein gültiger Nachweis der techn. üerwachung
  • Stilllegung des Lkw wegen des Transports verbotener gefährlicher Güter oder fehlender Gefahrgutkennzeichnung


Der Verkehrsmeister kann der Chef oder eine dem Managemant angehörige Person sein. Es ist auch möglich einen externen Dienstleister zu beauftragen. Allerdings darf ein Verkehrsmeister maximal 4 Unternehmen und insgesamt maximal 50 Fahrzeuge betreuen.

VUDat - Die Verkehrsunternehmensdatei

Die Verkehrsunternehmensdatei ( VUDat ) wird zukünftig von der BAG geführt. Darin werden alle in Deutschland zugelassenen Kraftverkehrsunternehmen registriert. Registriert werden folgende Daten:

  • Name, Anschrift
  • Rechtsform
  • Name des Verkehrsleiters
  • Informationen über die Art der Zulassung
  • Anzahl eingesetzter Fahrzeuge


Einiger dieser Daten werden übers Internet abrufbar sein.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.



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