Strafzettel im Ausland

Sie sind wieder mal auf Europas Straßen unterwegs. Haben eiliges Termingut geladen und fahren zu schnell. Da kann es leicht mal passieren, dass Sie geblitzt werden. Dann ist er da, der Strafzettel aus dem Ausland.

Bisher wurden zwar die Strafzettel zuweilen von deutschen Ordnungsbehörden an Sie weitergeleitet, jedoch war eine Vollstreckung bei Nichtzahlung nur bei Strafzetteln aus österreich möglich. Das hat sich seit dem 28.10.2010 geändert. Strafzettel im Ausland ab einer Höhe von 70 Euro werden jetzt auch in Deutschland vollstreckt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, das der Strafzettel in einer dem Fahrer verständlichen Sprache verfasst ist und das der Betroffene schriftlich über seine Rechte belehrt wird. Bisher können nur Bußgelder vollstreckt werden, der Führerschein kann bei Vergehen im Ausland im Nachhinein nicht entzogen werden. Dies kann Ihnen nur passieren, wenn Sie direkt im Ausland angehalten werden, hier kann Ihnen vorort der Führerschein entzogen werden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.


Bußgeld im Ausland

Die Strafen im Ausland sind zum Teil wesentlich höher als in Deutschland. Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Bußgeld im Ausland ist:

  Geschwindigkeit                               Falsch parken
   20 km/h zuviel  50 km/h zuviel  
 Deutschland  bis 35 Euro  ab 240 Euro  10 Euro - 70 Euro
 Belgien  ab 100 Euro  ab 250 Euro  ab 50 Euro
 Dänemark  70 Euro - 270 Euro  ab 300 Euro  70 Euro
 Frankreich  ab 90 Euro  1500 Euro  ab 10 Euro
 Niederlande  ab 100 Euro  ab 400 Euro  ab 60 Euro
 Schweden  ab 280 Euro  ab 450 Euro  ab 40 Euro
 Schweiz  ab 120 Euro  ab 600 Euro  ab 25 Euro
 Slowakei  ab 160 Euro  ab 830 Euro  bis 135 Euro
 Tschechien  ab 40 Euro  ab 190 Euro  ab 55 Euro
Stand Januar 2011 Quelle: ADAC

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