Strafzettel im Ausland
Sie sind wieder mal auf Europas Straßen unterwegs. Haben eiliges Termingut geladen und fahren zu schnell. Da kann es leicht mal passieren, dass Sie geblitzt werden. Dann ist er da, der Strafzettel aus dem Ausland.
Bisher wurden zwar die Strafzettel zuweilen von deutschen Ordnungsbehörden an Sie weitergeleitet, jedoch war eine Vollstreckung bei Nichtzahlung nur bei Strafzetteln aus österreich möglich. Das hat sich seit dem 28.10.2010 geändert. Strafzettel im Ausland ab einer Höhe von 70 Euro werden jetzt auch in Deutschland vollstreckt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, das der Strafzettel in einer dem Fahrer verständlichen Sprache verfasst ist und das der Betroffene schriftlich über seine Rechte belehrt wird. Bisher können nur Bußgelder vollstreckt werden, der Führerschein kann bei Vergehen im Ausland im Nachhinein nicht entzogen werden. Dies kann Ihnen nur passieren, wenn Sie direkt im Ausland angehalten werden, hier kann Ihnen vorort der Führerschein entzogen werden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.
Die Strafen im Ausland sind zum Teil wesentlich höher als in Deutschland. Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Bußgeld im Ausland ist:
Geschwindigkeit | Falsch parken | ||
---|---|---|---|
20 km/h zuviel | 50 km/h zuviel | ||
Deutschland | bis 35 Euro | ab 240 Euro | 10 Euro - 70 Euro |
Belgien | ab 100 Euro | ab 250 Euro | ab 50 Euro |
Dänemark | 70 Euro - 270 Euro | ab 300 Euro | 70 Euro |
Frankreich | ab 90 Euro | 1500 Euro | ab 10 Euro |
Niederlande | ab 100 Euro | ab 400 Euro | ab 60 Euro |
Schweden | ab 280 Euro | ab 450 Euro | ab 40 Euro |
Schweiz | ab 120 Euro | ab 600 Euro | ab 25 Euro |
Slowakei | ab 160 Euro | ab 830 Euro | bis 135 Euro |
Tschechien | ab 40 Euro | ab 190 Euro | ab 55 Euro |
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