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Das Lkw Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt für Fahrzeuge über 7,5 t sowie für Anhänger hinter Lkw. Betroffen ist das gesamte deutsche Straßennetz. Dieses Fahrverbot gilt von 0.00 Uhr – 22.00 Uhr. Geregelt ist das Lkw Fahrverbot in Deutschland im §30 Abs. 3 StVO.
Dieses Verbot gilt ebenfalls für Fahrzeuge über 7,5 t und für Anhänger hinter Lkw. Dieses Lkw Fahrverbot gilt allerdings nur auf einigen Autobahnstrecken und Bundesstraßen. Alle Strecken die dieses Verbot betrifft, finden Sie hier. Das Lkw Fahrverbot Deutschland an Samstagen gilt vom 01. Juli bis zum 31. August, jeweils zwischen 7.00 – 20.00 Uhr.
Es ist möglich per Antrag bei der für den Grenzübergang zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Generelle Freistellungen gelten für: