BKrFQG - Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer lt. Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments

Laut dem BKrFQG - Gesetz müssen Fahrer, die im Güter- und Personenverkehr gewerblich unterwegs sind und dabei Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE notwendig ist, regelmäßig alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

Eine zusätzliche Grundqualifikation ist nötig bei Lkw-Lenkern deren Führerschein ab dem 10.09.2009 ausgestellt wurde und bei Bus-Lenkern, deren Führerschein ab dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.

Die erworbene Grundqualifikation wird mit der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Weitere Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt finden Sie auf unserer Internetseite: www.berufskraftfahrer-qualifikations-gesetz.de

Erwerb der Grundqualifikation

Erwerb der Grundqualifikation durch Besitzstand

Lkw -und Busfahrer die vor den erwähnten Stichtagen den Führerschein erworben haben genießen Besitzstand. Diese Fahrer sind lt. Gesetzgeber bereits für deren Tätigkeit im Güter- und Personenverkehr grundqualifiziert.

Erwerb der Grundqualifikation durch Berufsausbildung

Der Erwerb der Grundqualifikation ist möglich durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Erwerb durch Grundqualifikation bzw. beschleunigter Grundqualifikation:

Grundqualifikation

Der Erwerb der Grundqualifikation ist ohne Lehrgang möglich. Der Fahrer muss vor der IHK eine 7,5 stündige Prüfung ablegen. Der praktische Teil dieser Prüfung dauert 4 Stunden, für den theoretischen Teil sind 3,5 Stunden vorgesehen. Voraussetzung für die Prüfung ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Beschleunigte Grundqualifikation

Bei der beschleunigten Grundqualifikation nimmt der Fahrer an einem 140 stündigen Lehrgang teil. Eine Fahrerlaubnis muss nicht vorliegen. Nach dem Lehrgang nimmt der Fahrer an einer 1,5 stündigen Prüfung teil

Weiterbildung nach dem BKrFQG - Die Module

Die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz ist in 5 Berufskraftfahrer-Module gegliedert. Folgende Berufskraftfahrer Module sind vorgesehen:

  • Modul ECO-Training
  • Modul Sozialvorschriften Berufskraftfahrer
  • Modul Fahrsicherheit
  • Modul Schaltstelle Fahrer
  • Modul Ladungssicherung

Modul ECO Training

Durch die zunehmende Umweltbelastung wird es für Berufskraftfahrer immer wichtiger, Ihren Lkw oder Bus verbrauchs- und verschleissarm zu bewegen. Daher steht im Modul ECO Training des BKrFQG Gesetz die umweltschonende und kostensparende Fahrweise im Mittelpunkt. Dieses Modul informiert Sie über die Voraussetzungen für wirtschaftliches Fahren. Hier werden Sie informiert welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Fahrwiderstände auf Ihren Lkw wirken können. Außerdem lernen Sie Details zu Ihrer Abgasanlage. Das Modul ECO Training zeigt wie Fahrer zu einer wirtschaftlichen und umweltschonenden Fahrweise animiert und motiviert werden können. Weiterhin beschäftigt sich dieses Modul mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung im gewerblichen Straßenverkehr. Des weiteren beinhaltet das Modul ECO Training Information zum Thema alternative Antriebe


Modul Sozialvorschriften Berufskraftfahrer

In diesem Modul werden Sie zu dem Thema Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer informiert. In diesem ausführlichen Modul werden folgende Themen behandelt:

Neue und aktuelle Verkehrsregeln

Hier wird im Rahmen des BKrFQG - Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz nochmal Ihr Wissen über die Verkehrsregeln aufgefrischt. Es werden die Themen Handyverbot am Steuer, Höchstgeschwindigkeiten auf Bundesstraßen und Autobahnen oder das Reißverschlußverfahren behandelt. Auch werden Ihnen die neuen Verkehrszeichen, wie das Zeichen bei Beginn einer Umweltzone erklärt.

EG-Sozialvorschriften

Hier werden Sie über die wichtigsten EG Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer informiert. Dieser Punkt umfasst im allgemeinen das Thema Lenk- und Ruhezeiten. Im Besonderen wird auf die Tageslenkzeit, die Verlängerung der Tageslenkzeit, die Lenkzeit in der Doppelwoche, die Verkürzung der Tagesruhezeit, die Unterbrechung der Tagesruhezeit (zum Beispiel im Fähr- oder Eisenbahnbetrieb), die Aufteilung der Tagesruhezeit in Blöcken, der Ausgleich der Wochenruhezeit und der Zwei-Fahrer-Besatzung eingegangen. Weitere Infos zu den Sozialvorschriften Berufskraftfahrer erhalten Sie hier: klick

Arbeitszeitgesetz

Für die Einhaltung der Arbeitszeiten ist der Arbeitgeber verantwortlich. Hier wird über Arbeitszeiten und Bereitschaftszeiten informiert.

Kontrollgeräte

Hier wird im Rahmen des BKrFQG Gesetz auf die Kontrollgeräte eingegangen. Wenn Sie einen Lkw oder Bus mit einem digitalen Tachographen lenken sind Sie verpflichtet eine Fahrerkarte mit zuführen. Hier werden Daten zu Ihrer Identität und die Lenk- und Ruhezeiten gespeichert. Wenn Sie ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät bewegen, müssen damit die Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen werden. Weiter Infos zum digitalen Tachographen finden Sie hier: klick. Außerdem werden Sie informiert über den Nachweis bei berücksichtigungsfreien Tagen oder sonstigen Arbeiten. Hier ist der Nachweis, dass Sie kein Fahrzeug mit Nachweispflicht gelenkt haben mit Hilfe eines Vordruckes nach § 4 ArbZG vorzubringen.

Gewerblicher Güterverkehr

Dies ist ein weiterer Punkt im Modul Sozialvorschriften Berufskraftfahrer im Rahmen des BKrFQG - Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz. Hier lernen Sie was die Begriffe Gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Kabotageverkehr, Binnenverkeht, Kombinierter Verkehr oder Grenzüberschreitender Güterverkehr bedeuten. Außerdem lernen Sie was ein Versender, Spediteur, Absender oder Frachtführer ist. Weiterhin erhalten Sie detaillierte Informationen, was im internationalen Güterkraftverkehr innerhalb der EU oder mit Drittstaaten zu beachten ist.

Frachtrecht

Hier erhalten Sie Hintergrundwissen über die Pflichten und Rechte des Frachtführers und des Absender.

Besondere Güter

Bei der Schulung zum BKrFQG Gesetz müssen Sie sich auch Wissen aneignen, was bei der Beförderung von Besonderen Gütern zu beachten ist. Besondere Güter sind:

Modul Fahrsicherheit

Im Modul Fahrsicherheit werden folgende Fragen behandelt: Wie entstehen Unfälle. Wie verhalten Sie sich richtig bei einer Panne oder bei einem Unfall. Welche Notfallausrüstung müssen Sie an Bord haben? Weiterhin lernen Sie im Modul Fahrsicherheit im Rahmen des BKrFQG Gesetz etwas über den Anhalteweg, über verschiedene Bremsmethoden, über Kurvenfahrten und über verschieden Sicherheitssysteme.

Modul Schaltstelle Fahrer

In dem Modul Schaltstelle Fahrer wird der Fahrer in den Mittelpunkt gestellt. Hier wird gelehrt das der Fahrer das Image und das Bild seines Arbeitgebers vertritt und wie er vielleicht sogar dieses verbessern kann. Außerdem werden im Modul Schaltstelle Fahrer im Rahmen des Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder von Lkw Fahrern aufgezeigt und welche logistische Dienstleistungen es gibt. Sie lernen auch wie Sie Ihre Gesundheit schonen können.


Modul Ladungssicherung

Im Modul Ladungssicherung werden Ihnen rechtliche Grundlagen vermittelt. Sie erhalten Informationen zu den Unfallvorschriften. Weiterhin werden Ihnen physikalische Grundlagen, zum Beispiel zur Reibung vermittelt. Ihnen wird im Modul Ladungssicherung im Rahmen des BKrFQG Gesetz erklärt, wie Sie Ihre Lasten richtig verteilen und was Sie beim Be- und Entladen beachten müssen. Außerdem werden Sie über die verschiedenen Sicherungsarten, zum Beispiel den Formschluss oder das Direkt- und Niederzurren informiert.Weiter Infos: klick