Die Werkstattkarte

Werkstattkarte VS
Lizenz Wikipedia

Werkstätten benötigen zur Reparatur, Prüfung und Kalibrierung des digitalen Tachographen eine Werkstattkarte. Außerdem können Werkstätten mit dieser Karte Daten herunterladen und archivieren.

Werkstattkarten werden nur qualifizierten Werkstattpersonal ausgestellt. Dabei darf dieses Personal je Arbeitgeber nur eine Karte erhalten. Die Ausstellung einer Werkstattkarte darf verweigert werden, wenn der antragstellende Betrieb nicht geeignet oder das Personal nicht qualifiziert ist.

Eine Werkstattkarte hat eine Gültigkeit von 1 Jahr.



Die Werkstattkarte wird bei der zuständigen Ausgabestelle Ihres Wohnsitzes beantragt. Diese Ausgabestellen unterscheiden sich je nach Bundesland. Dies kann der TüV, die DEKRA, die Kreisverwaltung oder das Landratsamt sein. Genauere Infos finden Sie hier: www.kba.de.

Sie können eine neue Werkstattkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Ablauf beantragen.

Die Kosten für eine Werkstattkarte belaufen sich zzt. auf ca. 31 - 52 Euro.

Welche Daten sind auf der Werkstattkarte gespeichert?

Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten gespeichert:

  • Name der Werkstatt
  • Name und Vorname des Inhabers
  • Gültigkeitsdauer
  • Anschrift der Werkstatt