Digitaler Tachograph

Bild vom Digitalen Tachographen
So siehst ein Digitaler Tacho aus

Seit Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger und Omnibusse mit über 9 Sitzplätzen mit einem Digitalen Tachograph ausgestattet sein.

Das Digitale Kontrollgerätesystem besteht aus der Fahrzeugeinheit und den Kontrollgerätekarten. Im Massenspeicher der Fahrzeugeinheit werden folgende Daten gespeichert:


  • Fahrerdaten
  • Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten für Fahrer und Beifahrer
  • Kennzeichen
  • Fahrzeugidentifizierungsnummer
  • Besondere Ereignisse
  • Sicherheitselemente
  • Fehler mit der Fahrerkarte oder dem Kontrollgerät
  • Zurückgelegte Wegstrecke
  • Werkstattdaten/Kalibrierung
  • Unternehmensbezogene Daten
  • Kontrollaktivitäten
  • Gefahrene Geschwindigkeit (nur der letzten 24 Stunden Nettolenkzeit sekundengenau)
Als Fuhrparkbetreiber benötigt man zum Digitalen Fahrtenschreiber die Fahrerkarte und die Unternehmerkarte. Als Werkstattinhaber die so genannte Werkstattkarte und als Behörde, die Behördenkarte.



Informationen zu den einzelnen Karten, finden Sie hier:

Wichtige Informationen im Überblick

  • Die Fahrzeugeinheit muss nach spätestens nach 90 Tage ausgelesen werden.
  • Jedes Kontrollgerät hat eine feste Gültigkeit und eine eindeutige Kartennummer
  • LKW-Fahrer haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Fahrerkarte durch den Arbeitnehmer
  • Alle Angaben sind in UTC Zeit (Änderungen bei neuen Geräten möglich)
  • Bei der Bedienung eines digitalen Kontrollgerätes ist die Bedienungsanleitung zu beachten
  • Eingabe von Fahrertätigkeiten nur bei stehendem Fahrzeug möglich
Weitere Informationen zum Auslesen der Daten, finden Sie hier.

Was Sie zum Betrieb eines Digitalen Fahrtenschreibers benötigen

Für den ordnungsgemäßen Betrieb eines DTCO benötigen Sie eine Unternehmerkarte, eine Fahrerkarte, Papierrollen für Ausdrucke am DTCO, Software zur Archivierung und Auswertung der Daten, einen Kartenleser zum Auslesen der Fahrerkarte und einen Downloadkey zum Auslesen des Massenspeichers.


Pflichten für Unternehmer und Fahrpersonal

Alle Unternehmer die der Aufzeichnungspflicht unterliegen müssen einige Dinge im Umgang mit dem Digitalen Fahrtenschreiber beachten. Die wichtigsten Punkte haben wir kurz zusammengefasst:

Leitfaden Digitaler Tachograph - Pflichten Unternehmer

  • Die Daten der Fahrerkarte müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden
  • Die Daten des Massenspeichers müssen spätestens alle 90 Tage ausgelesen werden
  • Fahrer müssen bei Verstößen unterwiesen werden
  • Die Daten müssen für 1 Jahr archiviert werden
  • Lenk- und Ruhezeiten müssen lückenlos dokumentiert werden können
  • Ist ein Digitaler Tachograph defekt, muss der Schaden umgehend behoben werden
  • Der Verlust der Unternehmerkarte muss spätesten nach 7 Tage gemeldet werden
  • Sie müssen alle Daten vor Verlust und Beschädigung sichern
  • Ausdrucke müssen wärme- und feuchtigkeitsgeschützt aufbewahrt werden
  • Nach Aufforderung der Behörde, müssen die Daten übergeben werden
  • Sie müssen dem Fahrer auf sein Verlangen eine Kopie der Daten aushändigen

Nicht nur Unternehmer müssen einige Pflichten beachten. Auch das Fahrpersonal muss auf einige Sachen achten. Diese sind hier kurz zusammengefasst:

Leitfaden Digitaler Tachograph - Pflichten Fahrer

  • Fahrer müssen alle notwendigen Unterlagen zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten 28 Tage mitführen
  • Die Fahrerkarte muss dem Unternehmer zur Archivierung ausgehändigt werden
  • Geht die Fahrerkarte verloren, muss dieser Verlust spätestens nach 7 Tagen gemeldet werden
  • Digitaler Tachograph: Korrekte Benutzung ist Pflicht !
  • Wird die Fahrerkarte gestohlen oder geht anderweitig verloren und Sie müssen fahren, dann muss zu Beginn und am Ende jeder Fahrt ein Ausdruck gemacht werden.
  • Fahrzeuge mit Digitaler Tachograph (DTCO) dürfen nur mit Fahrerkarte betrieben werden

Nachtrag von Tätigkeiten

In der Tachographenverordnung 165/2014 ist die Verpflichtung zum Nachtrag von Tätigkeiten geregelt. Seit März 2015 gilt die erweiterte Nachtragsregelung. Grundsätzlich sind alle Bereitschaftszeiten (im Sinne von Artikel 3 b Richtlinie 2002/15/EG), Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten und "andere Arbeiten" (im Sinne von Artikel 3 b der Richtlinie 2002/15/EG) nachzutragen. Seit der neuen Tachographenverordnung 165/2014 vom 02.03.2015 ist der Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeiten verbindlich.

Bereits in der alten Tachographenverordnung bestand die Verpflichtung "andere Tätigkeiten" außer Lenktätigkeiten nachzutragen. Fahrer sind verpflichtet "andere Arbeiten" nachzutragen.

Ausnahmen, wo kein Nachtrag stattfinden muss, sind in der Clarification note 7 der EU Kommission im Artikel 34 der Tachographenverordnung beschrieben. Laut diese Regelung ist ein Nachtrag nicht erforderlich, wenn der Nachtrag aus technischen Gründen nicht möglich ist (ältere Tachographen) oder wenn der Nachtrag im besonderen Maße aufwendig wäre, weil der Fahrer überwiegend außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung gearbeitet hat. Arbeiten außerhalb der Verordnung können zum Beispiel Lagertätigkeiten, Bürotätigkeiten oder Fahrten mit einem PKW sein.

Ist aus oben genannten Gründen kein Nachtrag erforderlich, müssen diese Lücken auf der Fahrerkarte mit Hilfe der Bescheinigung von Tätigkeiten aufgefüllt werden. Bitte beachten Sie dringend, dass die Clarification note 7 nur eine Empfehlung an die Strafverfolgungsbehörden darstellt, die ersatzweise ausgefüllte Bescheinigung zu akzeptieren!

Andere Arbeiten und Ruhezeiten, welche am selben Tag nach oder vor einer aufzeichnungspflichtigen Fahrt stattgefunden haben, müssen zwingend nachgetragen werden und unterliegen nicht der Clarification note 7.

Schulungspflicht des Unternehmers

Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrer im Umgang mit dem digitalen oder analogen Tachographen ausreichend geschult sind. Seit der neuen Tachographenverordnung, besteht eine Verpflichtung für den Unternehmer, seine Fahrer mindestens einmal jährlich zu schulen. Diese Schulungen müssen nachgewiesen werden können. Schulungen können selbst oder durch externe Dienstleister durchgeführt werden.

Digitaler Tachograph - Die Hersteller

Es gibt fünf Anbieter von digitalen Fahrtenschreibern:

  • Siemens VDO
  • Stoneridge Electronics
  • I-ME ACTIA
  • Delphi Grundig
  • EFAS

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.
Stand der Informationen: 11/2016