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Digitaler Tacho

Seit Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger und Omnibusse mit über 9 Sitzplätzen mit einem Digitaler Tacho ausgestattet sein.

Der Digitaler Tacho besteht aus der Fahrzeugeinheit, hier werden die Daten und Aktivitäten des Fahrers der Kilometerstand, die Geschwindigkeit und andere Fahrzeugdaten gespeichert.

Als Fuhrparkbetreiber benötigt man zum Digitalen Tacho die Fahrerkarte und die Unternehmerkarte. Als Werkstattinhaber die so genannte Werkstattkarte und als Behörde, die Behördenkarte.

Auf der Fahrerkarte werden die Daten des Karteninhabers und die Lenkzeiten des Fahrers gespeichert. Das maximale Speichervolumen der Fahrerkarte beträgt 28 Tage. Darum muss spätestens am 28. Tag die Fahrerkarte ausgelesen werden.

Die Fahrzeugeinheit muss nach spätestens nach 90 Tage ausgelesen werden.

Um den Digitaler Tacho der Fahrzeugeinheit auslesen zu können benötigen Sie ein Auslesegerät, z.B. den Downloadkey und Auslesungsoftware für den Digitalen Tacho.




Praktischer Vorgang des Auslesens des Digitalen Tacho:

Die Fahrzeugeinheit lesen sie wie folgt aus: nehmen Sie die Unternehmerkarte und führen sie diese in den Digitaler Tacho ein. Dann stecken Sie den Downloadkey in den Digitalen Tacho. Nach wenigen Minuten sind die Daten auf Ihrem Downloadkey. Anschließende stecken Sie den Downloadkey in Ihren PC und lesen die Daten mit Hilfe der Auslesesoftware aus. Und archivieren sie gleichzeitig.

Die Fahrerkarte lesen Sie wie folgt aus: stecken Sie die Fahrerkarte in das an den PC angeschlossene Auslesegerät und lesen die mit Hilfe der Auslesesoftware die Daten aus und archivieren Sie die Daten. Beachten Sie, dass die Zeiten in UTC Zeit angegeben werden.